ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese AGB‘s sind integrierender Vertragsbestandteil der abgeschlossenen Mietverträge und ihre Bestimmungen verbindlich.
1. Apartmentbeschreibung
Die auf unserer Internetseite abgebildeten Apartments zeigen den Stil des Apartments. Abweichungen von den Bildern sind möglich. Die Apartments können vor der Buchung gerne besichtigt werden.
2. Mietzusage Apartment
Die Mietzusage für ein Apartment ist verbindlich, sobald wir diese schriftlich durch unterzeichneten Mietvertrag, mündliche Zusage oder eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben.
3. Reservations-Anzahlung
Eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages ist innert 3 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu leisten. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, wird die Verfügbarkeit des Apartments nicht mehr garantiert, d.h. solange keine Anzahlung erfolgt ist, ist eine Weitervermietung des Apartments möglich.
4. Zahlungsbedingungen und Zahlungsmittel
Die Miete ist jeweils im Voraus geschuldet. Die Zahlung des Depots erfolgt mit der Zahlung der ersten Miete. Vor Bezahlung der fälligen ersten Miete und Depot gemäss Mietvertrag werden keine Schlüssel für das Apartment ausgehändigt.
Bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten wird auf den Mietzins und die Nebenkosten (Service) die MWSt verrechnet. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten entfällt die MWSt auf die Miete. Die Nebenkosten (Service) sind immer MWSt-pflichtig und werden dem Mieter verrechnet.
Wir akzeptieren alle üblichen Zahlungsmittel (bar, VISA, Mastercard, American Express, EC-Karte (Maestro)).
Für verspätete Mietzinszahlungen wird jeweils eine Mahngebühr von CHF 100 erhoben.
5. Einzug – Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich bei uns im Büro oder im jeweiligen Schlüsselsafe der Liegenschaft, sofern die erste Miete und das Depot bezahlt sind.
Der Mieter hat Schäden im Apartment sofort (maximal innert 3 Tagen) nach Bezug des Apartments zu melden.
6. Meldepflicht
Der Mieter hat sich innert 8 Tagen beim zuständigen Personenmeldeamt anzumelden.
7. Reinigung
a) Wöchentliche Reinigung
Die Apartments werden einmal pro Woche gereinigt. Die Bettwäsche, Badezimmerfrottierwäsche werden wöchentlich gewechselt. Die Abfalleimer werden wöchentlich geleert. Der Reinigungstag wird dem Mieter bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Damit das Reinigungspersonal eine einwandfreie und effektive Reinigung gewährleisten kann, bitten wir den Mieter das Apartment aufgeräumt und die Küche geschirrfrei (Geschirr im Geschirrspüler) zu hinterlassen.
b) Endreinigung
Nach Auszug erfolgt eine Endreinigung, welche mit der ersten Miete zahlbar wird. Falls diese den üblichen Rahmen übersteigt und /oder übermässig Abfall oder persönliche Mietgegenstände entsorgt werden, müssen wir diese zusätzlich in Rechnung stellen.
8. Apartmentzugang
Unser Reinigungs- und Wartungspersonal ist berechtigt unangemeldet das Apartment zu betreten (Reparaturen, Wartungsarbeiten oder technische Überprüfung). Bei gekündigten Apartments können, auch ohne Voranmeldung Besichtigungstermine mit potentiellen Nachmietern durchgeführt werden. Wir sind bemüht und sofern möglich den betroffenen Mieter rechtzeitig über einen bevorstehenden Apartmentzugang zu informieren.
9. Rauchverbot
Alle unsere Wohnungen sind Nichtraucherapartments, d.h. es ist untersagt im Apartment zu rauchen. Wir bitten Sie dies auch im Hinblick auf den Nachmieter zu beachten. Dem Mieter werden alle durch das Rauchen verursachten Schäden weiterverrechnet.
10. Vertragsauflösung
a) Eine Auflösung bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn hat keine Kosten zur Folge.
b) Eine Auflösung unter 30 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn hat eine Verwaltungsgebühr von 10% der Miete zur Folge. Die Mindestgebühr beträgt CHF 200.
c) Bei einer Auflösung unter 15 Tage vor Mietbeginn ist die ganze Vertragsmiete geschuldet, maximal jedoch 1 Monatsmiete. Sofern der Kunde jedoch einen adäquaten Nachmieter stellt, fällt eine Verwaltungsgebühr von 10% der Monatsmiete an, mindestens CHF 200.
d) Zieht der Mieter vor Vertragsablauf aus, so ist der Mietzins weiterhin bis zum Vertragsende geschuldet, ausser der Mieter bringt einen adäquaten Nachmieter.
e) Nichtzahlende Mieter, respektive Mieter, die mit der Mietzahlung in Verzug sind, können sofort ausgewiesen werden und die Wohnung weitervermietet werden.
f) Allfällige Vertragsvergünstigungen, die aufgrund der vereinbarten längeren Vertragsdauer erfolgt sind, können bei vorzeitiger Vertragsauflösung nachträglich rückgängig gemacht und verrechnet werden.
11. Vertragsverlängerungen
Bei rechtzeitiger Meldung sowie je nach Verfügbarkeit kann der Mietvertrag verlängert werden. Wünscht der Mieter eine Vertragsverlängerung, so hat er diese 30 Tage vor Ablauf des Mietverhältnisses mitzuteilen. Bei Nichteinhalten der Frist kann keine Garantie übernommen werden, dass das Apartment nach Vertragsablauf noch verfügbar ist.
Aufgrund des administrativen Mehraufwandes wird bei der tages- oder wochenweise Verlängerung der Mietdauer der gemäss Mietvertrag vereinbarte Tagesmietpreis verrechnet, der höher ist als der monatliche Mietpreis. Bei monatlicher Verlängerung unter 6 Monaten gilt der ordentliche Monatspreis ohne allfällig gewährter Rabatte.
Bei einer Buchungsverlängerung ist die Miete im Voraus ohne Aufforderung spätestens bis 3 Tage vor Buchungsbeginn zu begleichen. Trifft dieser Betrag nicht ein so endet der vorherige vereinbarte Buchungszeitraum. Wir behalten uns vor, den Mietpreis bei einer Vertragserneuerung anzupassen.
Bei einem gegenseitig, schriftlich vereinbarten, ausserterminlichen Auszug wird eine Umtriebsentschädigung von 10% des geschuldeten Mietzinses bis zur Weitervermietung geschuldet, mindestens CHF 200. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und durch uns schriftlich bestätigt werden.
Nach Ablauf des Mietverhältnisses hat der Mieter das Apartment unaufgefordert zu verlassen und die Schlüssel gemäss Ziff. 13 zu retournieren. Verlässt der Mieter das Apartment nicht fristgerecht ist die AAS berechtigt, das Apartment zu räumen und die Schlüsselzylinder auf Kosten des Mieters auszutauschen.
12. Vertragsänderungen
Bei nachträglich durch den Mieter gewünschte Vertragsänderungen, welche die Neuausstellung des Mietvertrages erfordern, wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 150 verrechnet.
13. Auszug – Schlüsselrückgabe
Am letzten Tag des Mietverhältnisses müssen die Schlüssel bis spätestens 10 Uhr im Büro abgegeben oder zurück im jeweiligen Schlüsselsafe deponiert werden. Erfolgt die Schlüsselrückgabe nicht fristgerecht, behalten wir uns vor dem Mieter eine Rechnung für verspätete Abgabe zu verrechnen, i.d.R. in der Höhe einer Tagesrate der Miete. Der Mieter hat sich eine Woche vor dem Auszugstermin mit dem Büro in Verbindung setzen, um die Schlüsselrückgabe zu planen. Falls die Rückgabe der Schlüssel bis 17 Uhr nicht erfolgt und zur Sicherheit des Nachmieters, werden dem Mieter den Betrag von CHF 400 für das Wechseln des Zylinders in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt bei Verlust des Schlüssels.
14. Depotauszahlung
Die Auszahlung des Depots erfolgt innerhalb von 3 Wochen an die vom Mieter angegebene Kontoverbindung.
Alle offenen Posten sowie vom Mieter verursachten Schäden werden mit dem Depot verrechnet.
15. Internetgebrauch
Jedes Apartment verfügt über ein kostenloses WLAN. Es ist dem Mieter verboten, Änderungen irgendwelcher Art an der Installationen und Konfiguration vorzunehmen. Bei Missachtung wird der Mieter für die Kosten einer allfällig notwendigen Neuinstallation oder Fehlersuche haftbar gemacht. Für Schäden, welche durch Spam, Viren, Spy-Software resultierend aus dem Gebrauch des AAS-Netzwerks entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Wir setzen uns für eine konstant funktionierende Internetleitung ein, können aber diese nicht garantieren und lehnen jegliche Haftung diesbezüglich ab.
Ist der Mieter zu Arbeitszwecken auf einen Internetanschluss angewiesen, so steht es ihm frei eine eigene Internetleitung bei einem Provider aufschalten zu lassen. Gerne unterstützen wir den Mieter in diesem Belang.
16. Benutzung der Fitnessgeräte
Für die Benutzung der Fitnessgeräte ist jeder Mieter selber verantwortlich. Wir bitten Sie, diese richtig zu benutzen und insbesondere Schäden an den Geräten sofort zu melden. Wir lehnen jegliche Haftung für den Gebrauch der Fitnessgeräte ab.
17. Haustiere
Haustiere sind nicht gestattet und führen zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses, wobei der Mieter die ganze Vertragsmiete schuldet, maximal jedoch 1 Monatsmiete. Sofern der Mieter einen adäquaten Nachmieter bringt fällt eine Verwaltungsgebühr von 10% der Monatsmiete an, mindestens CHF 200.
18. Notfall
Dem Mieter steht eine Notfalltelefon-Nummer zur Verfügung. Selbstverschuldete Notfälle wie z.B. Schlüsselverlust und Notfälle, welche auch zu normalen Öffnungszeiten hätten erledigt werden können, verrechnen wir mit einem Stundenansatz von CHF 150 zuzüglich Wegpauschale. Der Sicherheitsschlüsseldienst wird zusätzlich verrechnet (Kosten je nach Zeitaufwand).
19. Versicherung
Der Mieter ist dafür besorgt, eine eigene Diebstahl- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Wir lehnen jegliche Haftung ab.
20. Apartmentnutzung
Die Apartments sind ausschliesslich zu Wohnzwecken zu nutzen. Im Falle rechts- und vertragswidriger Nutzung des Apartments behalten wir uns das Recht vor, das Mietverhältnis per sofort zu kündigen. Der Mieter haftet für die noch ausstehenden Mietzinse gemäss Ziff. 10.
21. Hausordnung
Die allgemeine Hausordnung gemäss Aushang im Treppenhaus der jeweiligen Liegenschaft ist einzuhalten.
Die Fahrräder dürfen weder in der Wohnung, noch im Treppenhaus abgestellt werden. Fahrräder gehören in die dafür vorgesehenen Veloständer vor der Türe.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus vorliegendem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz der AAS Apartment Service AG.
Stand May 2023/AAS